Für 16- und 17-Jährige
Einlass mit Begleitung
Mit ausgefüllter Einverständnis- und Aufsichtserklärung seid ihr dabei.
Formular herunterladen, ausdrucken, ausfüllen. Die Einverständnis- und Aufsichtserklärung gilt für Jugendliche von 16 und 17 Jahren (§ 1 Abs. 1 Nr. 4, § 4 und § 5 JuSchG). Ohne ausgefülltes Formular kein Einlass.
Das müsst ihr mitbringen:
- das ausgefüllte und unterschriebene Formular
- den Ausweis der/des Jugendlichen
- den Ausweis der Begleitperson
- eine Ausweiskopie des Elternteils, falls es nicht selbst mitkommt
Im Formular kreuzt ihr an, ob ein Elternteil selbst mitkommt (Variante 4.1) oder eine andere volljährige Person die Aufsicht übernimmt (Variante 4.2). Diese Person muss den ganzen Abend dabei sein. Was mit euren Angaben passiert, steht in der Datenschutzerklärung.
Jünger als 16? Dieses Formular gilt dafür nicht. Ob und bis wann ein Besuch möglich ist, hängt an der Veranstaltung — fragt uns vorher kurz, dann sagen wir es euch verbindlich.